Aufzug im Mehrfamilienhaus: Kosten, Vorteile, Förderung

Aufzug im Mehrfamilienhaus: Kosten, Vorteile, Förderung

Sie besichtigen eine Wohnung im dritten Stock. Die Räume gefallen Ihnen, der Preis stimmt, die Lage passt. Aber kein Aufzug. Jetzt denken Sie: Noch schaffe ich die Treppen problemlos. Aber was ist in 20 Jahren? Oder wenn Sie den Einkauf mit zwei Kisten Wasser hochtragen? Die Frage, ob ein Aufzug im Mehrfamilienhaus sinnvoll ist, hat mehr Dimensionen, als man auf den ersten Blick vermutet.

Kurz zusammengefasst: Ein Aufzug kostet im Neubau 60.000 bis 120.000 Euro pro Gebäude. Die Kosten verteilen sich über das Hausgeld. Der Wiederverkaufswert steigt um 8 bis 12 %.

Alle Ratgeber-Artikel

Was kostet ein Aufzug im Mehrfamilienhaus?

Die Einbaukosten variieren je nach Gebäudehöhe, Anzahl der Haltestellen und Ausstattung. Laut dem Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau (VDMA, 2024) liegen die Investitionskosten für einen Personenaufzug im Neubau zwischen 60.000 und 120.000 Euro. Ein dreigeschossiges Haus mit Keller kommt typischerweise auf 65.000 bis 85.000 Euro.

Im Neubau sind die Kosten deutlich niedriger als bei einer Nachrüstung im Bestand. Der Schacht wird direkt eingeplant, Statik und Elektrik sind Teil der Gesamtplanung. Eine nachträgliche Installation kann laut TÜV (2024) das Doppelte bis Dreifache kosten, weil Schächte angebaut und Geschossdecken durchbrochen werden müssen.

Die Kosten teilen sich auf alle Eigentümer auf. Bei einem Haus mit acht Wohneinheiten und einem Aufzug für 75.000 Euro entfallen rechnerisch rund 9.400 Euro auf jede Wohnung. Dieser Betrag ist im Kaufpreis enthalten und erhöht die monatliche Belastung nur minimal.

Wie wirkt sich der Aufzug auf das Hausgeld aus?

Der Aufzug verursacht laufende Kosten: Strom, Wartung, TÜV-Prüfung und Instandhaltungsrücklage. Laut einer Erhebung des Verbands der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV, 2024) betragen die jährlichen Betriebskosten eines Aufzugs in einem Mehrfamilienhaus zwischen 2.500 und 4.500 Euro.

Bei acht Wohneinheiten sind das 26 bis 47 Euro pro Wohnung und Monat. In der Praxis liegt der Aufschlag aufs Hausgeld häufig bei 30 bis 40 Euro monatlich. Moderne Aufzüge mit energieeffizienten Antrieben und LED-Beleuchtung liegen am unteren Ende dieser Spanne.

Die Verteilung der Aufzugskosten ist in der Teilungserklärung geregelt. Häufig zahlen Erdgeschoss-Bewohner einen reduzierten Anteil. Das ist fair: Wer im dritten Stock wohnt, nutzt den Aufzug regelmäßiger. Achten Sie beim Kauf auf die Regelung in der Gemeinschaftsordnung.

Unsere Projekte mit Aufzug

Welchen Einfluss hat ein Aufzug auf den Wiederverkaufswert?

Der Effekt ist messbar. Eine Analyse von Immowelt (2024) zeigt: Wohnungen in Mehrfamilienhäusern mit Aufzug erzielen im Schnitt 8 bis 12 % höhere Verkaufspreise als vergleichbare Wohnungen ohne Aufzug. Bei einem Wohnungswert von 250.000 Euro sind das 20.000 bis 30.000 Euro Mehrwert.

Der Grund liegt in der Zielgruppe. Best Ager und Senioren suchen gezielt nach Wohnungen mit Aufzug. Diese Käufergruppe wächst: Laut Statistischem Bundesamt (2024) wird der Anteil der über 65-Jährigen in Deutschland bis 2035 auf rund 27 % steigen. Ein Aufzug macht Ihre Wohnung für diese wachsende Gruppe attraktiv.

Auch für Familien mit Kinderwagen, für Menschen mit vorübergehenden Verletzungen oder einfach für den Alltag mit schweren Einkäufen ist ein Aufzug ein Komfortfaktor. Was heute als angenehm empfunden wird, kann in zehn Jahren notwendig sein. Der Aufzug ist eine Investition in die Zukunftsfähigkeit der Immobilie.

Wann ist ein Aufzug gesetzlich vorgeschrieben?

Die Bayerische Bauordnung (BayBO, Art. 37) schreibt einen Aufzug vor, wenn ein Gebäude mehr als zwei Geschosse über der Geländeoberfläche hat und Wohnungen enthält, die nicht über das Erdgeschoss erschlossen sind (BayBO, 2024). In der Praxis bedeutet das: Ab dem dritten Obergeschoss ist ein Aufzug Pflicht.

Für dreigeschossige Gebäude mit Erdgeschoss, erstem und zweitem Obergeschoss gibt es Ausnahmen. Hier ist der Einbau freiwillig. Genau in diesem Bereich entscheidet sich, ob ein Bauträger mitdenkt oder am Standard spart.

Die DIN 18040-2 (Barrierefreies Bauen) empfiehlt darüber hinaus, Aufzüge so zu dimensionieren, dass eine Krankentrage oder ein Rollstuhl transportiert werden kann. Die Mindestgröße der Kabine sollte 110 cm x 140 cm betragen. Das ist mehr als die Minimalanforderung, aber weniger als das, was ein rollstuhlgerechter Aufzug braucht (110 cm x 210 cm).

Gibt es Fördermittel für den Aufzugeinbau?

Ja, unter bestimmten Bedingungen. Die KfW-Bankengruppe fördert über das Programm 455-B („Barrierereduzierung“) den Einbau von Aufzügen im Bestand mit Zuschüssen von bis zu 6.250 Euro pro Wohneinheit (Stand 2025). Im Neubau fließt der Aufzug in die Gesamtförderung des KfW-Effizienzhaus-Programms ein.

Auch einzelne Bundesländer bieten Förderprogramme an. In Bayern existiert das Bayerische Wohnungsbauprogramm, das zinsgünstige Darlehen für barrierefreien Wohnungsbau bereitstellt (Bayerisches Bauministerium, 2025). Der Aufzug kann als Teil der Barrierefreiheit angerechnet werden.

Für Eigentümergemeinschaften, die einen Aufzug nachrüsten möchten, gibt es seit der WEG-Reform 2020 vereinfachte Beschlussverfahren. Eine einfache Mehrheit reicht für bauliche Veränderungen zur Barrierefreiheit. Die Kosten tragen allerdings nur die zustimmenden Eigentümer, sofern nicht alle profitieren.

Beratung anfragen

Warum baut Sonnenberg in jedes Haus einen Aufzug?

Bei Sonnenberg Immobilien gehört der Aufzug zur Grundausstattung. Auch in dreigeschossigen Gebäuden, wo er gesetzlich nicht vorgeschrieben wäre. Das ist eine bewusste Entscheidung für Qualität und Langfristigkeit.

Der Grund ist einfach: Wohnungen sollen für jede Lebensphase funktionieren. Eine Familie mit Kinderwagen profitiert genauso wie eine Bewohnerin mit 75 Jahren. Und beim Wiederverkauf zeigt sich, dass der Aufzug den Käuferkreis erheblich erweitert. Wer ohne Aufzug baut, schließt eine wachsende Zielgruppe aus.

Am Sonnenbergplatz in Bad Windsheim, am Zimmerplatz in Markt Erlbach und in Leutershausen sind alle Gebäude mit Aufzügen ausgestattet. Die Kabinen sind rollstuhlgerecht dimensioniert und mit energieeffizienten Antrieben versehen.

Aufzug oder kein Aufzug: Worauf sollten Sie achten?

Wenn Sie eine Wohnung besichtigen, prüfen Sie drei Punkte zum Thema Aufzug. Erstens: Ist ein Aufzug vorhanden? Wenn ja, fragen Sie nach Baujahr, letzter TÜV-Prüfung und Höhe der Instandhaltungsrücklage. Ältere Aufzüge können hohe Sanierungskosten verursachen.

Zweitens: Wie sind die Aufzugskosten im Hausgeld verteilt? Achten Sie auf die Regelung in der Teilungserklärung. Eine faire Verteilung nach Stockwerk ist üblich, aber nicht selbstverständlich.

Drittens: Welche Kabinengröße hat der Aufzug? Die Mindestgröße für barrierefreie Nutzung liegt bei 110 cm x 140 cm (DIN 18040-2, 2024). Kleinere Kabinen schränken die Nutzung im Alter ein. Wer heute eine Wohnung ohne Aufzug kauft, sollte sich fragen: Bin ich bereit, in 20 Jahren umzuziehen? Oder möchte ich bleiben können?

Barrierefrei von Anfang an

Jedes Sonnenberg-Gebäude hat einen Aufzug. Weil gutes Wohnen keine Frage des Stockwerks sein sollte.

Projekte ansehen Beratung anfragen

Wohnen mit Aufzug in Mittelfranken

Barrierefreie Neubauten mit Aufzug in jedem Gebäude. Informieren Sie sich unverbindlich über unsere Projekte.